Essen/Paderborn (ots) –
Einen THC-Grenzwert für den Straßenverkehr festzulegen, ist für die Gründer des Paderborner Medizinalcannabis-Unternehmens Four 20 Pharma GmbH eine notwendige Konkretisierung des neuen Cannabisgesetzes. Sie betonen dazu jedoch, wie wichtig es ist, Menschen, die aufgrund einer Erkrankung Cannabis auf Rezept bekommen, von der Regelung auszunehmen.
Die Einführung eines Grenzwertes für Tetrahydrocannabinol (THC) im Straßenverkehr ist für die Gründer der Four 20 Pharma GmbH (Four 20 Pharma), einem der führenden Medizinalcannabis-Unternehmen in Deutschland, ein weiterer Schritt auf dem Weg zu einer verantwortungsvollen Drogenpolitik in Deutschland. „Die Teillegalisierung von Cannabis im April war ein lange überfälliges Signal gegen die bisherige Prohibitionspraxis. Dass die Bundesregierung nun weitere Gesetze entsprechend anpasst, ist richtig und wichtig. Solche klaren Spielregeln bieten Orientierung und schaffen die Grundlage für einen sachlichen, öffentlichen Diskurs“, sagt Thomas Schatton, Gründer und CEO von Four 20 Pharma.
Das Parlament hat am vergangenen Freitag, 7. Juni, einer Änderung des Straßenverkehrsgesetzes zugestimmt. Diese sieht einen Grenzwert von 3,5 Nanogramm des Wirkstoffs THC je Milliliter Blutserum vor. Erst, wenn dieser Wert überschritten ist, oder bei Mischkonsum mit Alkohol sollen künftig Strafen drohen. Die Gesetzesänderung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates. Ausgenommen sein sollen Fahrer unter 21 Jahren und Fahranfänger während der Probezeit. Für sie wird weiter die bisherige Regelung greifen. Danach hat jeder Nachweis von THC Konsequenzen.
Gesetz gilt nicht für Medizinalcannabis-Patienten
Für Menschen, die aufgrund einer Erkrankung rezeptpflichtiges Medizinalcannabis konsumieren, soll das Gesetz hingegen nicht greifen. Für sie wird auch künftig kein Grenzwert gelten. „Wir begrüßen, dass der Gesetzgeber Patientinnen und Patienten weiterhin die Verantwortung für die Teilnahme am Straßenverkehr zuspricht. Da THC noch lange nach dem Konsum nachweisbar ist und sich bei regelmäßiger Nutzung im Körper anreichert, ist diese Ausnahme aus unserer Sicht der einzige gangbare Weg“, erklärt Schatton.
Ärzte können Medizinalcannabis bei einer Vielzahl von schweren, chronischen Krankheiten verschreiben, darunter die Autoimmunerkrankung Multiple Sklerose (MS), chronisch-entzündliche Darmerkrankungen und Krebs. Da Betroffene im Alltag noch immer häufig mit Vorurteilen konfrontiert sind, setzen sich die Gründer von Four 20 Pharma engagiert für eine umfassende Aufklärung ein. Sie versprechen sich von der Teillegalisierung in erster Linie eine höhere Akzeptanz für das Thema.
>>>>> Mehr dazu hier (https://420pharma.de/news/#/pressreleases/gruenes-licht-fuer-cannabis-teillegalisierung-four-20-pharma-ceos-begruessen-bundesrat-abstimmungsergebnis-3312612).
Pressekontakt:
Ihre PR-Ansprechpartner:
Lena Reichmann
Senior Editor
Heyst GmbH
[email protected]
+49 (0)176 266 967 41Marvin Renner
Junior Consultant
Heyst GmbH
[email protected]
+49 (0)201 890 631 92Milena Ochsmann
Consultant
Heyst GmbH
[email protected]
+49 (0)201 890 631 992Ihr fachlicher Ansprechpartner:
Lukas Schildt
Kommunikationsmanager
Four 20 Pharma GmbH
[email protected]
+49 (0)157 862 666 36
Original-Content von: Four 20 Pharma GmbH, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots