Mit Verspätung in den Urlaub gestartet – das sind Ihre Rechte

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Wenn Ihr Urlaubsflug mehrere Stunden verspätet ist, kann das zu emotionalen Katastrophen führen. Man sorgt sich, ob der Urlaub eventuell komplett ins Wasser fällt, verbringt endlos lange Zeit ohne Informationen auf dem Flughafen oder noch schlimmer – muss stundenlang im Flugzeug sitzenbleiben, ohne dass sich irgendetwas bewegen würde. Doch was sind ihre Rechte? Und wie kommen Kunden, die ohne Schuld starke Verspätungen erleiden, an Ihre Entschädigung? Diese Fragen möchten wir heute klären.

Geschädigte Fluggäste fragen sich oft, welche Rechte sie in solchen Situationen haben, aber sie sollten wissen, dass es auf diese Frage nicht die eine richtige Antwort gibt. Es hängt alles davon ab, aus welchem Land sie fliegen und wohin sie fliegen. Wenn Sie innerhalb Europas reisen, muss die Fluggesellschaft Unterstützung leisten. Wenn Sie außerhalb Europas reisen, entscheidet die Fluggesellschaft, ob sie Unterstützung leisten muss. In jedem Fall haben Sie in der EU Anrecht auf eine Flugkostenerstattung, möglicherweise auch auf eine Entschädigung gemäß der EU-Verordnung 261/2004.

In einigen Ländern wie Kanada und Australien gibt es kein Gesetz oder keine Verordnung, die speziell die Passagierrechte in solchen Situationen vorschreibt. Infolgedessen haben Fluggesellschaften dort ihre eigenen Richtlinien erstellt. 

Was ist die EU-Verordnung und ihre Auswirkungen auf Passagiere?

Die EU-Verordnung 261/2004 ist ein EU-Gesetz, das 2005 in Kraft getreten ist. Es regelt die Rechte von Fluggästen bei Flugreisen. Die Verordnung wurde durch eine Reihe anderer Verordnungen geändert, darunter die Fluggastrechterichtlinie und das Emissionshandelssystem der Europäischen Union (EU ETS). Passagiere, denen die Beförderung verweigert wird oder die deutlichen Verspätungen erleiden, haben Anspruch auf eine Entschädigung für Flugverspätungen. 

Bei einer Verspätung von mehr als einer Stunde müssen die Fluggesellschaften bereits Essen, Getränke und bei längeren ungeplanten Aufenthalten auch Unterkunft bereitstellen. Die am 1. Januar 2005 in Kraft getretene EU-Verordnung 261/2004 regelt die Rechte von Fluggästen bei Flugreisen. Sie gilt für Flüge, die von einem EU-Flughafen abfliegen oder von einer europäischen Fluggesellschaft durchgeführt werden (unabhängig davon, wo sie stattfinden). Sie ist die erste Verordnung in Europa, die ein umfassendes Paket von Verbraucherrechten für Fluggäste festlegt und verschiedene konkretisiert.

Fluggastansprüche gemäß der EU-Verordnung geltend machen

Die EU-Verordnung 261/2004 regelt die Fluggastrechte bei Nichtbeförderung, Annullierung oder großer Verspätung von Flügen. Die Fluggesellschaft muss den Fluggästen die Wahl bieten zwischen:

1) Erstattung des Tickets innerhalb von 7 Tagen oder Umbuchung zum Endziel zu einem späteren Zeitpunkt ohne zusätzliche Kosten; oder

2) Umleitung zu ihrem endgültigen Bestimmungsort zu einem späteren Zeitpunkt und Erhalt einer angemessenen Entschädigung.

Wählt der Fahrgast die erste Option, stehen ihm bis zu 600 € pro Person zu. Wenn sie sich für die zweite Option entscheiden, sind sie berechtigt, bis zu 250 € pro Person (nach Entfernung) zu erhalten.

Einfache Entschädigung bei Flugverspätung in Ländern der Europäischen Union

Wenn einem Passagier schließlich die Beförderung gegen seinen Willen verweigert wurde und diese Verweigerung nicht durch außergewöhnliche Umstände verursacht wurde, die außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegen, hat er auch Anspruch auf eine Entschädigung für Flugverspätungen. Das ist ein erfreulicher Vorteil gegenüber der rechtlichen Situation im internationalen Vergleich. Fall Sie in der EU von einer Verspätung betroffen waren, sollten Sie daher keinesfalls auf eine Flugkostenerstattung und mögliche Entschädigung nach EU Recht verzichten.

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