Rechtskräftiger Strafbefehl des AG Böblingen gegen Daimler Mitarbeiter zeigt: Betrugsvorsatz Mitarbeiter des Automobilherstellers mit Sitz in Stuttgart wurden wegen Abgasmanipulation verurteilt.

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Berlin

Rechtskräftiger Strafbefehl des AG Böblingen gegen Daimler Mitarbeiter zeigt: Betrugsvorsatz

Drei Mitarbeiter des Automobilherstellers mit Sitz in Stuttgart wurden 2021 wegen Abgasmanipulation zu Bewährungsstrafen verurteilt. Das Amtsgericht Böblingen hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft Stuttgart entsprechende Strafbefehle (https://www.rueden.de/blog/allgemein/strafbefehl-des-amtsgerichts-boeblingen-zeigt-betrugsvorsatz-bei-daimler-mitarbeiter/) erlassen, die rechtskräftig sind.

Der Kanzlei VON RUEDEN ist in einem Verfahren vor dem Oberlandesgericht Stuttgart ein rechtskräftiger Strafbefehl (https://www.rueden.de/blog/allgemein/strafbefehl-des-amtsgerichts-boeblingen-zeigt-betrugsvorsatz-bei-daimler-mitarbeiter/), der gegen einen Mitarbeiter der Mercedes-Benz Group AG (damals noch Daimler AG) ergangen ist, übersendet worden. Der Strafbefehl des Amtsgerichts Böblingen zum Aktenzeichen Cs 266 Js 48965/21 ist am 30.07.2021 rechtskräftig geworden.

Die Mitarbeiter wurden verurteilt, sich durch Manipulation des Emissionskontrollsystems in Dieselfahrzeugen unter anderem des Betrugs schuldig gemacht zu haben. Bei den Verurteilten handelt es sich um einen Mitarbeiter der unteren Führungsebenen mit Personalverantwortung sowie um zwei Sachbearbeiter. Ihnen wird vorgeworfen, dafür verantwortlich gewesen zu sein, dass die Motorsteuerungssoftware zurückgerufener Euro-6-Fahrzeuge aus dem Produktionszeitraum August 2011 bis einschließlich Dezember 2016 eine unzulässige Abschalteinrichtung enthielt.

Betroffene Fahrzeugmodelle

Von dem Strafbefehl sind die Fahrzeugmodelle ML 250 BlueTec 4MATIC, GLE 250 d, GLE 250 d 4MATIC, GLK 220 BlueTec 4MATIC, GLK 250 BlueTEC 4MATIC, GLC 220 d 4MATIC, GLC 250 d 4MATIC der Baujahre 2011 bis 2016 betroffen.

Es ist allerdings davon auszugehen, dass die identische Software seitens des Kraftfahrtbundesamtes in den Motorsteuergeräten der übrigen zurückgerufenen EURO-6-Fahrzeuge mit SCR-Katalysatoren festgestellt wurden.

Pressekontakt:
VON RUEDEN – Partnerschaft von Rechtsanwälten
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Quelle: ots

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